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Landesamt für Denkmalpflege Hessen

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Historie

Die Denkmalpflege in Hessen hat eine lange, bis ins 18. Jahrhundert zurückreichende Tradition. Bereits 1780 erließ Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel eine Denkmalschutzverordnung, „die Erhaltung der im Lande befindlichen Monumente und Alterthümer betreffend". 

Das erste moderne Denkmalschutzgesetz wurde 1902 in Hessen-Darmstadt erlassen. Ein einheitliches Denkmalschutzgesetz für das 1946 geschaffene Land Hessen trat 1974 in Kraft und gilt heute in der Fassung von 1986.

Bereiche und Aufgaben 

Denkmalschutz und Denkmalpflege werden durch verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben geregelt. Oberste Denkmalschutzbehörde ist der Minister für Wissenschaft und Kunst. Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind bei den Kreisen, den kreisfreien Städten oder bei den Gemeinden mit eigener Bauaufsicht angesiedelt und vor allem für denkmalrechtliche Genehmigungen zuständig. Beide Behörden werden jeweils von einem Denkmalbeirat beraten. Das Landesamt für Denkmalpflege ist als Denkmalfachbehörde zuständig für alle fachlichen Belange, die Kulturdenkmäler berühren. Neben dem Hauptsitz im Schloss Biebrich in Wiesbaden gibt es zwei Außenstellen, eine in Marburg und eine - nur für die archäologische Denkmalpflege - in Darmstadt. Die vielfältigen Aufgabenbereiche werden von den vier Abteilungen des Landesamtes für Denkmalpflege wahrgenommen.

Voraussetzung für jede denkmalpflegerische Arbeit ist die wissenschaftliche Erfassung, Erforschung und Dokumentation der Kulturdenkmäler. In der Abteilung Inventarisation werden z.Z. vorrangig die Denkmaltopographien erstellt, die als vollständige Denkmälerverzeichnisse in Buchform veröffentlicht werden. In der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege beschäftigen sich die einzelnen Bezirkskonservatoren vor allem mit den Problemen beim praktischen Umgang mit Kulturdenkmälern. Sie unterstützen und beraten die Unteren Denkmalschutzbehörden bei den denkmalrechtlichen Genehmigungen und sind Ansprechpartner für Denkmaleigentümer, Architekten, Planer und Handwerker, wenn es darum geht, Kulturdenkmäler zu verändern und zu erhalten. Die Restaurierungswerkstatt des Amtes verfügt über die oft notwendigen Fachkenntnisse, um Maßnahmen an Kulturdenkmalen umfassend zu betreuen. Auch können vor allem aus dem Mittelalter stammende, bewegliche Kulturgüter in der Amtswerkstatt vorbildhaft restauriert werden. Darüber hinaus ist das Institut für Steinkonservierung e.V. bei entsprechenden Einzelfragen beratend tätig. 

Zum Aufgabenbereich der Abteilung archäologische und paläontologische Denkmalpflege mit eigener Restaurierungswerkstatt gehören nicht nur die Bodendenkmäler als Zeugnisse menschlichen Schaffens, sondern auch die Fossilien und erdgeschichtlichen Denkmäler. Während die paläontologische Denkmalpflege allein von Wiesbaden aus betreut wird, gibt es für die archäologische Denkmalpflege zwei Außenstellen in Marburg und Darmstadt.

Angesichts von geschätzten 60.000 Kulturdenkmälern und über 100 schützenswerten, großflächigen Ortskernen steht das Landesamt für Denkmalpflege vor einer großen kulturpolitischen Aufgabe, um das geschichtliche Erbe der Vergangenheit heutigen und kommenden Generationen zu bewahren.

Quelle: Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

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